VG Würzburg: Rundfunkbeitrag, Aussetzung des Verfahrens (abgelehnt), Anfechtungsklage, Keine Nichtigkeitsfeststellungsklage, Sachentscheidung trotz verspäteten Widerspruchs, Verfassungsmäßigkeit, Erfüllung des Funktionsauftrages, Grundsatz der Sparsamkeit, Haushalts- und Wirtschaftsführung, Anstalt des öffentlichen Rechts, Beitragserhebung durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft, Kein Verstoß gegen den Funktionsvorbehalt, Kein Verstoß gegen das Selbsttitulierungsrecht, automatisierter Erlass von Festsetzungsbescheiden, Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen, Beitragsblocker
Urteil vom 27.03.2025 – W 3 K 24.1466